Grundgesetz Artikel 5:
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
 
Tja, jetzt ist es soweit. Wir haben ein auf drei Jahre befristetes Gesetz, dass uns davor schützt, versehentlich Kinderpornos anzugucken... Vielleicht...
Immerhin die Strafverfolgung von Stopp-Schild-Klickern ist raus. Naja, und die Befristung? Was hindert den Bundestag in drei Jahren daran, nach den durchweg nicht-negativen Erfahrungen mit den Sperren das Gesetz unbefristet nochmal durchzuwinken? Höchstens, dass dann nicht wieder direkt Bundestagswahlen sind. Vier Jahre hätte ich lustiger gefunden.
Das Bundeskriminalamt erstellt täglich eine Liste, Provider mit mehr als 10.000 Nutzern müssen Sperren (mindestens DNS-Sperren) errichten. Kontrollieren soll der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Der will bloß nicht, weil er sich nicht für kompetent hält. Meines Erachtens nach völlig zurecht, nach Meinung der parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, ist diese Ablehnung „abenteuerlich“.
Vielleicht sollte Frau Krogmann in einer innerparlamentarischen Weiterbildung noch mal das Prinzip der Gewaltenteilung nahegebracht werden. Oder ist der Datenschutzbeauftrage Bestandteil der Judikative? - Ich habe den Eindruck, dass der zur Exekutive gehört, wie das BKA im Übrigen auch.
Vielleicht sollte im Bundestag jeden morgen gemeinsam das Grundgesetz, Abschnitt I. „Die Grundrechte“ und IX. „Die Rechtsprechung“ deklamiert werden. Vielleicht so, wie bei den Benediktinern, wo einer der Mönche den anderen während der Einnahme der Mahlzeiten die Ordensregeln vorliest...?
Frau Krogmann ist übrigens mit Alfred Draxler, dem stellvertretenden Chefredakteur der Bild-“Zeitung“, verheiratet (BildBlog). Glücklicherweise haben die beiden keinen gemeinsamen Ehenamen gewählt, sonst würde womöglich der Eindruck entstehen, dass hier der Eine mit seinen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Interessen des Anderen befördert.
 
Zum Glück hat die Bild-“Zeitung“ immer nur völlig unvoreingenommen und neutral über die Kinderpornosperren berichtet, so dass sichergestellt ist, dass sich alle bild-“zeitung“-lesenden, deutschen Bürger ebenso unvoreingenommen und neutral eine Meinung gebildet haben. Vielleicht bis auf die 130.000 Hanseln, die die Online-Petition gegen die Sperren mitgezeichnet haben, die sind scheinbar nicht unvoreingenommen und neutral. Frau von der Leyen hält Leute, die im Zusammenhang mit den Kinderpornosperren von Zensur reden, für „zynisch“. Ein interessantes Rechtsverständnis offenbart sich da. Es ist also „zynisch“, Freiheitsrechte des Grundgesetzes gegen einen, meiner Meinung nach, offenen Verfassungsbruch zu verteidigen.
 
Genauso zynisch wie Artikel 20 (4) Grundgesetz.
 
Zynisch ist es im Übrigen eigentlich, dass in einigen Print-Erzeugnissen eine Gegnerschaft zu den Internetsperren gleichgesetzt wird damit, dass der Gegner damit gegen den Schutz der Kinder gegen Missbrauch sei. Zynisch ist es, dass jeder, der die Sperren als unzureichendes Mittel bezeichnet, sich damit implizit dem Vorwurf aussetzt, pädophil zu sein. Zynisch ist es, das jeder, der die Diskussion um die Sperren kritisch begleitet, reflexhaft versichert, nur ja nicht gegen der Schutz der Kinder zu sein.
Tja, so ist das nunmal, wenn sich der gerechte Volkszorn politisch gesteuert entlädt. Da darf und kann man vor lauter Gutsein einfach nicht mehr innehalten und darüber nachdenken, was man da eigentlich macht. Da heiligt der gute Zweck alle Mittel, egal wie verfassungskonform sie sind, egal, ob sie den angestrebten Zweck überhaupt erreichen können.
 
Es wäre schön, wenn die politisch Verantwortlichen anfangen würden, mal darüber nachzudenken, was sie mit welchen Mitteln erreichen wollen, vielleicht mal vorher jemanden fragen, der sich auskennt und ansonsten einfach mal die Schnauze halten.
 
Vielleicht würde es ja auch erstmal reichen, jedem, der vier Ausgaben der Bild-“Zeitung“ innerhalb von vier Jahren gelesen hat, das aktive und passive Wahlrecht für acht Jahre zu entziehen. Diese acht Jahre muss derjenige damit verbringen, richtige Zeitungen zu lesen. Nach einem Test, in dem er nachweisen muss, der differenzierten und kritischen Reflexion fähig zu sein, darf er dann vielleicht wieder wählen gehen.
19. Juni 2009
...der Bundestag hat die Internetsperren beschlossen
Es ist soweit,...